Unser konservatives Leistungsangebot:
• Sehschärfenprüfung und -kontrolle
• Brillenglasbestimmung und -kontrolle
• Vorsorgeuntersuchung im Kindesalter (Sehschule)
• Untersuchung und Feststellung der altersbedingten Makula-Degeneration (AMD) durch eine Fluoreszenz-angiographische Untersuchung und Einsatz des OCT (Optische Cohärenztomographie)
• Tränenwegspülung (bei tränendem Auge)
• Augenhintergrundkontrolle z.B. mit Optosmap (Laseruntersuchung der Netzhaut mit 360° Darstellung ohne Pupillenerweiterung durch Tropfen)
• Laser-Behandlungen
• Bestimmung der Hornhautradien mittels Pentacam (zur Feststellung der Stärke eines Grauen Star (Katarakt) oder einer Hornhautverkrümmung)
• Pachymetrie (Hornhautdickenmessung)
• Glaukom (Grüner Star) -Vorsorge (z.B. HRT = Untersuchung des Sehnervenkopfes, des Sehnerven und der Netzhaut, Gesichtsfeld, Augen-Innendruck-Messung)
Je nach Fahrerlaubisklasse sind unterschiedliche aufwendige Untersuchungen für den Sehtest und das Führerscheingutachten erforderlich. Der Sehtest (z.B. für die Führerscheinklassen A, B, M, L und T) erfordert bei überprüfter guter Sehschärfe lediglich eine Bescheinigung über die Sehschärfe.
Bei schlechterem Sehvermögen oder Beanstandungen bei den Führerscheinklassen C und D oder Personenbeförderungserlaubnis ist eine aufwendige Diagnostik erforderlich, die ca. 2 Std. dauert. Nach dieser Untersuchung dürfen Sie wegen der erweiterten Pupillen kein Kraftfahrzeug führen, da das Sehen für einige Stunden beeinträchtigt ist.
Die Kosten für die Untersuchungen und die Bescheinigungen werden nicht von den Krankenkassen übernommen. Sie erhalten eine Rechnung nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Über die Höhe der Kosten werden Sie vor Durchführung der Untersuchungen informiert. Bitte fragen Sie in der Praxis an.
Unser Augenzentrum bietet Ihnen auch Eignungsuntersuchungen für Luftfahrt, Sportboote und Seedienst an. Die Kosten werden nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abgerechnet. Sie erhalten eine Rechnung.
Bildschirmarbeitsplätze (Berufsgenossenschaft G 37)
Das Augenzentrum Buxtehude verfügt über die Qualifikation und die Ermächtigung zur Durchführung der Untersuchung nach "G 37 Bildschirmarbeitsplätze". Da die Kosten im Allgemeinen vom Arbeitgeber übernommen werden, muss vor der Untersuchung eine Bescheinigung / Auftrag des Arbeitgebers vorliegen.
Hochgradig Sehbehindert (Sehschärfe nicht mehr als 0,05) und Blinde (Sehschärfe von nicht mehr als 0,02) haben nach dem Gesetz über Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG) Anspruch auf finanziellen Ausgleich, der durch die Sehbehinderung bedingten Mehraufwendungen. Den Antrag erhalten Sie bei allen Sozialämtern.
Die augenärztliche Bescheinigung kann nach der entsprechenden Untersuchung in unserem Augenzentrum ausgefüllt werden (dies ist keine Kassenleistung, die Kosten erfragen Sie bitte in der Praxis). Diese Bescheinigung reichen Sie dann bitte bei der Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung ein.